Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 1. Oktober 2019


1.      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
1.1.    Alle Leistungen von Agenturring e.K. (im Folgenden „Agentur“ genannt) werden ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, welche die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Agentur unverbindlich, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich, widerspricht.

1.2.    Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner gesondert schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderung Widerspruch erhebt.

1.3.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegungen geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
 

2.      ANGEBOTE / HONORARE

2.1.    Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, das Leistungsdatum und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur maßgeblich.

2.2.    Bei Kostenvoranschlägen, die der Vertragspartner genehmigt hat, gilt eine Abweichung von ± 10 % der Kostenschätzung als von der Genehmigung umfasst. Soweit Preise im Kostenvoranschlag/in der Auftragsbestätigung nicht vereinbart sind, gilt der aktuelle, mit dem Vertragspartner grundsätzlich vereinbarte Stundensatz für Agenturleistungen bzw. der grundsätzlich vereinbarte Preis für alle sonstigen Leistungen.

2.3.    Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4.    Für die Erstellung von Kostenangeboten kann die Agentur dem Kunden bei Nichtbeauftragung eine Vergütung in Höhe von 10 Prozent der Auftragssumme in Rechnung stellen.


3.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1.    Rechnungen der Agentur sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Mahnung durch die Agentur bedarf.

3.2.    Leistungen der Agentur werden grundsätzlich nach Projektabschluss in Rechnung gestellt. Unabhängig davon ist die Agentur berechtigt, jederzeit – insbesondere für Produktionsaufträge - die von ihr erbrachten Leistungen auch durch Vorab- oder Teilrechnungen abzurechnen.

3.3.    Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbunden Kosten zu tragen.

3.4.    Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von acht Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.


4.      PRÄSENTATIONEN / PITCHES

4.1.    Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das – sollte nichts anderes vereinbart worden sein – mindestens den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Bei Auftragsvergabe an die Agentur werden diese Kosten mit dem Projekt verrechnet.

4.2.    Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzugeben. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung von Ideen oder sonstigen Verwertung von Präsentationsunterlagen an Dritte Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

4.3.    Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. Dem Kunden ist die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt.

4.4.    Bei Zuwiderhandlung zu den vereinbarten Punkten 4.1. bis 4.3. verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro pro Verstoß zu zahlen.
 

5.      LEISTUNGSUMFANG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

5.1.    Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag bzw. dem Auftrag des Kunden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.

5.2.    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Subunternehmer“). Die Agentur wird Subunternehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5.3.    Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Layouts, Texte, Reinzeichnungen, Druckunterlagen) sind vom Kunden zu überprüfen und in angemessener Zeit freizugeben. Für sämtliche Lieferverzögerungen, die durch die nicht rechtzeitig erklärte Freigabe entstehen, haftet der Kunde im vollen Umfang.

5.4.    Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5.5.    Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
 
 
6.      TERMINE UND RÜCKTRITT

6.1.    Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine hat der Kunde der Agentur eine angemessene, mindestens 7 Tage währende Nachfrist zu gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Mahnschreibens an die Agentur.

6.2.    Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

6.3.    Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Agentur von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (wie z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6.4.    Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

           6.4.1.  die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
           unmöglich ist, unmöglich wird oder nach Setzung einer Nachfrist verzögert wird;

           6.4.2.  berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser
           auf Begehren der Agentur keine Vorauszahlungen leistet.


7.      GEHEIMHALTUNG

7.1.    Die Agentur behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind und als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

7.2.    Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die Agentur bei der Auftragsbearbeitung externe Datenspeicher (z. B. Cloud-Programme) und/oder Kommunikationsprogramme verwendet, deren Geheimhaltungsbestimmungen nicht im Einflussbereich der Agentur liegen. Die Verwendung dieser technischen Hilfsmittel, auch für die Verarbeitung von Informationen und Unterlagen des Vertragspartners, stellt keinen Verstoß gegen die unter Abs. 7.1 genannten Verpflichtungen der Agentur dar.
 

8.      EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

8.1.    Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentation (z. B. Ideen, Skizzen, Layouts, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwürfe Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

8.2.    Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistung der Agentur nur selbst nutzen.  Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Datenträger und Daten, insbesondere zur Bearbeitung der Leistungen der Agentur, werden von der Agentur nur zur Verfügung gestellt, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.

8.3.    Für Nutzungen von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen oder für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat ist die Zustimmung der Agentur als Urheber erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 
9.      KENNZEICHNUNG

9.1.    Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und veröffentlichte Arbeiten auf der eigenen Webseite vorzustellen.


10.   GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

10.1.  Der Kunde hat nach Annahme der Ware unverzüglich die Mängel schriftlich gegenüber der Agentur geltend zu machen und zu begründen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung und Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Der Kunde hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw., falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Kunden in berechtigt nachvollziehbarer Weise ohne Interesse ist, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

10.2.  Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.3.  Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

10.4.  Schadensersatzansprüche können nur im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.
 

11.   HAFTUNG

11.1.  Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf die für sie erkennbaren Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren nachgekommen ist.

11.2.  Die Agentur haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für etwaiges Verschulden von Mitarbeitern der Agentur oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


12.   ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
 
12.1. Erfüllungsort ist Bad Homburg vor der Höhe.

12.2.  Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich Bad Homburg vor der Höhe Gerichtsstand.

12.3.  Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13.   SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1.  Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform abbedungen werden soll. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.